Lied the Way Verein

Satzung:
§ 1 Vereinsname
Der Name des Vereins lautet Lied the Way.

§ 2 Vereinsitz

Der Sitz des Vereins ist in Berlin.

§ 3 Ziel und Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

Lied the Way hat es sich zum Ziel gesetzt Frauen zu ermutigen, ihre kreativen Bestrebungen im Genre Lied zu unterstützen, indem sie ihnen Werkzeuge für eine erfolgreiche Karrierebildung zur Verfügung stellt. Der Verein möchte Aufmerksamkeit für die besonderen Herausforderungen erwecken, denen freischaffende Künstlerinnen in der klassischen Musikindustrie ausgesetzt sind, wobei besonderes Augenmerk auf das Fehlen von Liedbegleiterinnen auf internationalen Konzertbühnen und als Professorinnen an europäischen Universitäten gelenkt werden soll. Lied the Way hofft eine von Zusammenarbeit und Unterstützung geprägte Atmosphäre kultivieren zu können, in welcher Frauen in ihren Karrierewünschen im Bereich Lied bestärkt werden. Hierbei sollen ihnen Werkzeuge bereitgestellt werden, die es ermöglichen vielversprechende Karrieren als freischaffende Künstlerinnen aufzubauen.

Zweck des Vereins ist es, Frauen in der Liedkunst ganzheitlich zu unterstützen, wobei vorrangig das Wohlbefinden, die Kunstgertigkeit und die Karriere im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen sollen. Der Zweck der Verein ist Förderung von Kunst und Kultur und beruflichen Bildung nach den § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbtlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mindestanzahl der Mitglieder

Die Mindestanzahl der Vereinsmitglieder beträgt sieben.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Vorstandsmitgliederinnen. Jeweils zwei Vorstandsmitgliederinnen gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl der Vorstandsmitgliederinnen im Amt. Die Amtsniederlegung erfolgt mit schriftlicher

(postalisch oder elektronisch) Mitteilung. Sollte die Vorstandsanzahl unter drei Mitgliederinnen fallen, wird eine Versammlung bis zum Ablauf des folgenden Kalendermonats organisiert, um mindestens ein drittes Vorstandsmitglied zu wählen.

§ 6 Mitgliederversammlung (MV)

Eine Mitgliederversammlung (MV) findet mindestens jährlich statt.

Der MV gehören alle ordentlichen Mitglieder*innen der Lied the Way an. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die auf ein anderes Mitglied übertragen werden kann. Kein Mitglied darf jedoch mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen.

Die MV hat folgende Aufgaben a.) Wahl des Vorstandes

b.) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
c.) Entlastung des Vorstandes
d.) Beschluss von Richtlinien für das Lied the Way Workshop/Festival e.) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
f.) Änderung der Satzung
g.) Ausschluss von Mitglieder*innen
h.) Auflösung der Lied the Way

Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen, von der Protokollführerin und vom Versammlungsleiterin zu unterschreiben und allen anderen Mitglieder*innen bekannt zu geben.

Die MV wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder per e-mail, sofern eine aktuelle e-mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt ist, einberufen. Die Einberufung hat mindestens 4 Wochen vor der Sitzung zu erfolgen.

Auf Verlangen von mindestens einem Viertel aller Mitglieder*innen der Lied the Way muss vom Vorstand innerhalb von vier Wochen eine MV mit den beantragten Tagesordnungspunkten einberufen werden.

Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Stimmen der Mitglieder*innen repräsentiert sind. Ist die einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so kann eine Stunde später eine weitere MV mit der exakt gleichen Tagesordnung stattfinden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder*innen beschlussfähig ist. Hierauf muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen werden. Satzungsänderungen können von einer beschlussfähigen MV mit 2/3 Stimmenmehrheit vorgenommen werden.

Anträge auf Änderung der Satzung mussen schriftlich beim Vorstand eingereicht und von diesem auf die Tagesordnung der nächsten MV gesetzt sowie mit der Einladung an alle Mitglieder*innen weitergeleitet werden. Über eine Auflösung der Lied the Way kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitgliederstimmen beschlossen werden.

§ 7 Eintragungsabsicht

Der Verein soll in das Berliner Vereinsregister eingetragen werden.

§ 8 Tätigkeiten zur Zweckverwirklichung

Um dessen Ziele zu erreichen wird der Verein jährlich ein Workshop oder Festival ausrichten, das ganz dem Wachstum von Künstlerinnen gewidmet ist.

Ziel des Workshops ist es, sich auf die Aspekte einer künstlerischen Karriere zu konzentrieren, die im traditionellen universitären Rahmen übersehen werden. Es werden Karrierepanels mit führenden Pianistinnen der Branche organisiert, um zu erörtern, wie die eigene Karriere so gestaltet werden kann, dass sie mit den persönlichen Werten und Fähigkeiten der einzelnen Künstlerin übereinstimmt. Business-Coaches werden zu Themen wie Selbstvermarktung, Networking, Bewerbung um Fördermittel und Präsenz in den sozialen Medien beraten. Ein Performance-Coach wird einen Workshop über den Umgang mit Auftrittsangst, die Zusammenarbeit mit anderen und den Aufbau von Resilienz leiten. Eine Yogalehrerin, die auf Frauenyoga spezialisiert ist, wird Sitzungen zur Erdung von Atem und Körper leiten.

Der Preis für den Workshop wird so niedrig wie möglich gehalten, um die Kosten der Veranstaltung zu decken (Raummiete, Mahlzeiten, Unterrichtsgebühren für die Lehrer, Erstattung der Personalkosten sowie Online-Marketing).

Im Laufe des Jahres sind weitere eintägige Workshops online oder vor Ort geplant. Diese sind für die Mitglieder kostenlos oder werden je nach verfügbaren Mitteln zu einem sehr niedrigen Preis angeboten. 


§ 9 Beitritts- und Austrittsregelungen

Um dem Verein beizutreten und die Mitgliedschaft zu erwerben muss ein Online- Antrag ausgefüllt werden.

Um aus dem Verein auszutreten muss ein schriftlicher (postalisch oder elektronisch) Austrittsantrag gestellt werden. Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet, wenn der*die Mitglieder*in im laufendenden Kalenderjahr austritt. Um zum jeweils folgenden Jahr auszutreten muss der schriftliche Austrittsantrag bis spätestens Ende Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- € pro Jahr und ist jährlich bis Ablauf des ersten Quartals zu entrichten. Hiervon ausgenommen sind die acht Gründungsmitglieder*innen des Vereins.

§ 11 Einladung zur Mitgliederversammlung

Die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung wird elektronisch per E-Mail versandt.

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§ 12 Versammlungsprotokolle

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§ 10 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- € pr Quartals zu entrichten. Hiervon ausg Gründungsmitglieder*innen des Vere

Die Geschäftsführerin ist verantwortlich für die Protokollführung und wird die

Versammlungsprotokolle den Vereinsmitgliedern elektronisch zukommen lassen. Sie
Die Einladung zur jährlichen Mitglied

wird von dem Vorstand gewählt und darf eine Vereins- beziehungsweise

Vorstandmitgliederin sein. 
 


Die Geschäftsführerin ist verantwortli

Versammlungsprotokolle den Verein Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein

wird von dem Vorstand gewählt und Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die

§ 12 Versammlungsprotokolle § 13 Auflösung des Vereins, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke

Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft. 
 


Vorstandmitgliederin sein.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter

Berlin, 15 .November 2021 Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für

Kunst und Kultur und/oder berufliche Bildung.